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FG Rheinland-Pfalz, 16.04.1993 - 3 K 2372/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1994, 452
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 10.12.2004 - III B 156/03
EigZul; Wochenendhaus
Das vom Kläger als abweichende Entscheidung bezeichnete Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 16. April 1993 3 K 2372/92 (nicht veröffentlicht, juris) ist vom BFH mit Urteil vom 31. Mai 1995 X R 140/93 (BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720) aufgehoben worden. - BFH, 31.05.1995 - X R 263/93
Einordnung als Ferien- und Wochenendwohnung i.S.d. Einkommensteuerrechts - …
Der Auffassung haben sich alle Kommentatoren und mit Ausnahme des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 16. April 1993 3 K 2372/92, Der Betrieb -- DB -- 1994, 452) auch die FG angeschlossen (z. B. Hessisches FG, Urteil vom 18. Mai 1993 8 K 5166/92, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1993, 717; FG Münster, Urteil vom 4. Juni 1992 14 K 5262/89 E, EFG 1993, 75). - FG Brandenburg, 14.03.1996 - 4 K 1105/94
Einkommensteuer; Wohneigentumsförderung bei Ferien- und Wochenendwohnungen
Nach der Rechtsprechung fallen unter den Begriff der Ferien- und Wochenendwohnungen solche Wohnungen, die entweder baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen (BFH-Urteil vom 29.03.1990 - X R 160/88, BStBl. 1990 11, 815; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 18.05.1993 - 8 K 5166/92, EFG 1993, 717; a. A. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.04.1993 - 3 K 2372/92, Der Betrieb -;DB-; 94, 452 für den Fall, daß das Wochenend- oder Ferienhaus die einzige Wohnung des Steuerpflichtigen darstellt).